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Die Gewaltenteilung ist ein Grundprinzip jedes demokratischen Staates. Sie teilt die Staatsgewalt auf Parlament, Regierung und Gerichte auf und verhindert so, dass sich zu viel Macht bei einer einzelnen Person oder Gruppe konzentriert. Grafik zur Gewaltenteilung in der Schweiz (Download und Weiterverwendung mit Angabe der Quelle erlaubt) Gewaltenteilung als Grundprinzip Im föderalistischen Bundesstaat Schweiz ist die Gewaltenteilung seit 1848 in der Bundesverfassung verankert