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Gewaltenteilung in der Schweiz einfach erklärt

  • 27. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Die Gewaltenteilung ist ein Grundprinzip jedes demokratischen Staates. Sie teilt die Staatsgewalt auf Parlament, Regierung und Gerichte auf und verhindert so, dass sich zu viel Macht bei einer einzelnen Person oder Gruppe konzentriert.


Gewaltenteilung in der Schweiz, Merkmal der Demokratie, Volkssouverän, Parlament, Regierung, Gericht
Grafik zur Gewaltenteilung in der Schweiz (Download und Weiterverwendung mit Angabe der Quelle erlaubt)

Gewaltenteilung als Grundprinzip

Im föderalistischen Bundesstaat Schweiz ist die Gewaltenteilung seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Die Gewaltenteilung ist ein wichtiges Grundprinzip der Demokratie und des Rechtsstaates. Sie verhindert, dass sich zu viel Macht bei einer einzelnen Person, einer Partei oder einer Personengruppe konzentriert.


Die drei Gewalten: Legislative, Exekutive und Judikative

Die Staatsgewalt wird in der Schweiz in drei Bereiche aufgeteilt: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie beschliesst Gesetze und kontrolliert die Regierung. Auf Bundesebene besteht die Legislative aus dem Schweizer Parlament, also aus Nationalrat und Ständerat. Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Sie setzt Gesetze um, regiert und lenkt den Staat. Auf Bundesebene ist damit der siebenköpfige Bundesrat gemeint. Die Judikative ist die richterliche Gewalt. Sie spricht Recht, beurteilt Streitfälle und bestraft Rechtsverstösse. Auf Bundesebene gehört dazu unter anderem das Bundesgericht.


Gewaltenteilung auf Bund, Kanton und Gemeinde

Das Prinzip der Gewaltenteilung gilt in der Schweiz auf allen drei Staatsebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Weil die Schweiz föderalistisch organisiert ist, unterscheiden sich die konkreten Begriffe, Organisationsformen und Mitgliederzahlen je nach Kanton oder Gemeinde. Auf allen Ebenen geht es aber darum, die staatliche Macht aufzuteilen und gegenseitige Kontrolle zu ermöglichen.


Wahlen und Mitbestimmung in der Schweiz

Eine Besonderheit der Schweiz ist, dass der Bundesrat nicht direkt vom Volk gewählt wird. Die sieben Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Diese besteht aus Nationalrat und Ständerat. Das Schweizer Stimmvolk hat trotzdem viel politischen Einfluss. Die Stimmberechtigten wählen den Nationalrat und den Ständerat. Zudem können sie durch die direkte Demokratie auch über Sachfragen mitentscheiden.


Referendum und Volksinitiative

Mit dem fakultativen Referendum kann eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz verlangt werden. Dafür müssen innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Mit der eidgenössischen Volksinitiative können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Änderung der Bundesverfassung vorschlagen. Dafür braucht es innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften.


Quellen:

  • Hermann, Vanessa und Adrian Wirz. 2024. Aspekte der Allgemeinbildung (Ausgabe Luzern) - Grundlagenbuch. 11. Auflage. Bern:. hep.

  • Schweizerische Bundeskanzlei. 2026. Der Bund kurz erklärt - 2026. 48. Auflage. Der Bund kurz erklärt. (letzter Zugriff: 27.06.2026)



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